Zwischen Medizinern und Berufsberatern der Invalidenversicherung ist eine enge, sich gegenseitig ergänzende Zusammenarbeit erforderlich. Die Aufgabe des Arztes ist primär darauf beschränkt, zu sagen, inwiefern die versicherte Person in ihren körperlichen bzw. geistigen Funktionen durch das Leiden eingeschränkt ist, wobei es als selbstverständlich gilt, dass sich der Arzt vor allem zu jenen Funktionen äussert, welche für die nach seiner Lebenserfahrung im Vordergrund stehenden Arbeitsmöglichkeiten der versicherten Person wesentlich sind (so etwa, ob der Versicherte sitzend oder stehend, im Freien oder in geheizten Räumen arbeiten kann oder muss, ob er Lasten heben und tragen kann, ob er