d. Dr. D___ stützte seine gutachterliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit (90% leistungsfähig in adaptierter Tätigkeit im Rahmen eines Vollzeitpensums) im Wesentlichen auf die aktuellen Befunde (IV-act. 82, S. 19, Ziff. 7.3) sowie namentlich auf die Ergebnisse der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (nachfolgend: EFL; vgl. IV-act. 82, S. 19, Ziff. 7.6; EFL: IV-act. 82, S. 21 ff.). Die Abweichung von der Arbeitsfähigkeitseinschätzung durch Dr. B___ begründete Dr. D__