_ weicht von derjenigen der behandelnden Ärzte ab, was dem Gutachter nicht entgangen ist, weist er doch in Ziff. 7.6 auf S. 19 des Gutachtens drauf hin, „aufgrund der vorliegenden Befunde kann weder die 100%ige Arbeitsunfähigkeit in bisheriger Tätigkeit noch die 50%ige in adaptierter Tätigkeit übernommen werden, die der Neurochirurg Dr. B___ attestierte.“