In der Folge erteilte die Vorinstanz eine Kostengutsprache für ein Aufbautraining in der Dreischiibe, Herisau, um die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Beschwerdeführerin, die keine Ausbildung absolviert hat, abzuklären (IV-act. 37). Am 22. Mai 2014 veranlasste Dr.