Im Anschluss an diese ergänzenden Sachverhaltsabklärungen wird die Vorinstanz einen allfälligen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin erneut zu prüfen und darüber neu zu verfügen haben. Die angefochtene Verfügung ist entsprechend aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen. Seite 16 3. Kosten und Entschädigung