Was die physischen Einschränkungen der Beschwerdeführerin betrifft, welche Dr. D___ in seinem Gutachten festgestellt hat, so wird im Rahmen der weiteren Sachverhaltsabklärungen zu prüfen sein, ob sich aktuell noch Anhaltspunkte für eine physische Beeinträchtigung ergeben; falls nein, wäre genau zu begründen, gestützt auf welche medizinische Einschätzung davon auszugehen ist, dass heute keine solchen Einschränkungen mehr vorhanden sind. Im Zweifelsfall wäre aufgrund des Zeitablaufs seit der Begutachtung durch Dr. D___ eine erneute, aktuelle Begutachtung in somatischer Hinsicht erforderlich.