Seite 10 Arbeitsprogramm im geschützten Rahmen für unzumutbar, was naheliegenderweise damit zu erklären ist, dass er gleichzeitig auch angab, der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin habe sich seit August 2011 - also nicht nur seit seinem eigenen Vorschlag, die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin zunächst im geschützten Rahmen zu ermitteln, sondern auch seit der Begutachtung durch Dr. E___ - verschlechtert (IV-act. 69). Dr. F__