Dr. E___ hat in seinem Gutachten nicht genauer beschrieben, was er unter einer für die Beschwerdeführerin adaptierten Tätigkeit versteht, sondern für eine Abklärung der tatsächlichen Arbeits- und Leistungsfähigkeit eine reduzierte Tätigkeit (30% Leistungsfähigkeit bei zeitlich 50%) im geschützten Rahmen empfohlen. Eine definitive Einschätzung und Beschreibung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in einer adaptierten Tätigkeit aus psychiatrischer Sicht fehlt damit im Gutachten.