Gemäss Dr. D___ müsste die Beschwerdeführerin „aus rein somatischer Sicht ganztags fähig sein in einer vorwiegend sitzenden Tätigkeit mit eingeschränktem Lastenheben […] verrichtbar in Wechselhaltung mit Möglichkeit vorwiegend wegen ihren [R]ückenbeschwerden und ihrer leichten Kniearthrose sitzend mit vermehrten Kurzpausen zu arbeiten und damit ein Leistungspensum von mindestens 80% adaptiert zu erreichen“ (IV-act. 48, S. 12). Präzisierend wird sie zusammengefasst als „zeitlich 100% arbeitsfähig“ mit der Möglichkeit, ein „Leistungspensum von mindestens 80% adaptiert zu erreichen“, bezeichnet (IV-act. 48, S. 13). Gestützt auf diese Beurteilung von Dr. D