Ob eine versicherte Person als ganztägig oder zeitweilig erwerbstätig oder als nichterwerbstätig einzustufen ist, ergibt sich stets aus einer Prüfung, was die versicherte Person (bei sonst unveränderten Umständen) täte, wenn keine gesundheitliche Beeinträchtigung bestünde. Für die Beantwortung der entscheidenden Statusfrage und zur Bestimmung der im konkreten Fall anwendbaren Invaliditätsbemessungsmethode ist somit