V 465 Erw. 4.5, Urteil des Bundesgerichts 8C_260/2012 vom 27. Juni 2012 Erw. 3.3.1). 3. 3.1 Vorliegend existierten hinsichtlich des Datums des fraglichen Ereignisses zunächst verschiedene Versionen. So meinte der Beschwerdeführer in der Schadenmeldung vom 22. Oktober 2012 zunächst, der Unfall mit dem Zufallen der Autotüre habe sich am 11. November 2015 ereignet, um in der Folge gegenüber der Suva am 8. November 2012