C.3 Mit Entscheid vom 11. März 2015 (Suva-act. 104) wies die Suva die Einsprache ab. Da man für die somatischen Unfallfolgen weiterhin aufkomme, seien nur die psychischen Folgen umstritten. Der Milzriss sei auf das an sich leichte Ereignis vom 12. September 2012 zurückzuführen. Da dieses aber unmittelbare Folgen gezeitigt habe,