C. C.1 Mit Verfügung vom 8. Dezember 2014 (Suva-act. 96) bezeichnete die Suva das Ereignis vom 12. September 2012 als nicht adäquat kausal für die psychischen Beschwerden, weshalb die Leistungen auf Ende 2014 eingestellt würden. Für die Behandlung des Milzverlustes inklusive Analgetikum in Reserve komme man jedoch weiterhin auf. C.2 Dagegen erhob der Versicherte mit Schreiben vom 29. Dezember 2014 (Suva-act. 99) Einsprache. Für die Suva käme es günstiger, die Taggelder in eine Rente umzuwandeln.