B.11 Gemäss Beurteilung von Dr. E___ vom 24. Oktober 2014 (Suva-act. 93) seien die fraglichen Ereignisse im Jahr 2012 mit grosser Wahrscheinlichkeit natürlich teilkausal für die anhaltenden psychischen Beschwerden. Die aktuelle Arbeitsunfähigkeit von 50% sei aber mit derselben Wahrscheinlichkeit nicht mehr allein darauf zurückzuführen; jedenfalls sei bis Ende 2014 zu prüfen, ob die Behandlung nur deshalb oder inzwischen auch aus anderen Gründen fortgesetzt werde.