B.8 Mit Aktennotiz vom 12. Juni 2014 (Suva-act. 81) meinte Psychiater Dr. E___ vom Versicherungsdienst der Suva, da aus den Akten hinsichtlich früheren psychischen Krankheiten nur wenig hervorgehe, könne die Frage, ob die aktuelle Beschwerden wegen der fraglichen Ereignisse bestünden, nicht beantwortet werden. B.9 Auf Anfrage Dr. E___ gemäss Schreiben vom 13. Juni 2014 (Suva-act. 82) erstattete das PZH am 30. Juni 2014 (Suva-act. 84) einen Verlaufsbericht, wonach aus der Vorgeschichte keine psychischen Auffälligkeiten bekannt seien und der Patient Vorbehandlungen verneint habe. Wegen einer mittelgradigen depressiven Episode und einer differentialdiagnostischen