B.6 Mit Aktennotiz vom 13. Juni 2013 (Suva-act. 45) hielt die Suva fest, dass sich der im Juli 2013 65jährige Versicherte aus gesundheitlichen Gründen für den Bezug der AHV- Rente angemeldet habe, und gemäss Aktennotiz vom 22. Januar 2014 (Suva-act. 63) erhalte dieser von der Suva wegen einer früher erlittenen beidseitigen Schulterverletzung eine 1/3-Rente, wobei damals auch eine Integritätsentschädigung von 20% zugesprochen worden sei. Laut einer weiteren Aktennotiz der Suva vom 3. Februar 2014 (Suva-act. 67) sei der Versicherte im Spital erst nach sechs Stunden an der Milz operiert worden, weil die Ärzte zuvor immer den Darm untersucht hätten.