Sachverhalt A. A.1 Gemäss Schadenmeldung UVG vom 22. Oktober 2012 (Suva-act. 1) prallte A___, geb. am XX.XX.1948 und Geschäftsführer der eigenen Firma, etwa am 11. November 2012 beim Einsteigen in das Auto mit der linken Körperseite mit der Autotüre zusammen, woraufhin er kurz einen starken Schmerz verspürt habe, der jedoch wieder abgeklungen sei und den er in der Folge nicht weiter beachtet habe. Am 8. November 2012 (Suva-act. 11) meinte der Versicherte gegenüber der Suva jedoch, der fragliche Unfall habe sich ca. in der Kalenderwoche 26 ereignet.