rekt verglichen werden können. 3.6 Weiter wird geltend gemacht, die gestellten Zusatzfragen seien durch den Gutachter nicht beantwortet worden. Die erste Antwort ist nicht als widersprüchlich zu qualifizieren, da eine Verbesserung des Zustands vor und nach einer Stabilisierung auch bei (im Wesentlichen) unveränderten Befunden denkbar ist. Ferner wies Dr. H___ darauf hin, dass trotz Behandlung eines Abszesses und eines LOW-Grade Infekts die Beweglichkeit, Kraft und auch die Beschwerden der Versicherten unverändert blieben. Inwiefern die gestellten Zusatzfragen nicht bzw. widersprüchlich beantwortet worden sein sollten, ist nicht ersichtlich.