3.5 Die Erläuterungen zum Gutachten des Kantonsspitals Baden vom 4. Juni 2013 sind entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin nicht unklar. Die „objektiven Funktionen auf der Aktivitätsebene“ sind Termini des ICF-Modells und bedeuten die Messung von Aufgaben oder Handlungen anhand konkreter Kriterien (GABRIELA RIEMER-KAFKA, a.a.O., S. 90 ff. und 145). Mit der „Andersbeurteilung des gleichen Sachverhalts“ wird ausdrückt, dass der gleiche Sachverhalt durch einen anderen Arzt anders eingeschätzt wurde, was jenem auch unbenommen ist. Schliesslich ist festzuhalten, dass die begutachtenden Ärzte die Arbeitsfähigkeit einzig aus medizinisch-theoretischer Sicht zu beurteilen haben.