Im Gutachten von Dr. E___ vom 11. Juli 2012 steht, die Beschwerdeführerin habe vor dem Unfall bei 70%iger Anstellung in der Küche gearbeitet. Aktuell sei eine 20%ige Arbeitstätigkeit möglich, wobei Arbeiten in der Cafeteria und in der Gestaltung des Alterszentrums erledigt würden. Allgemein könnten nur noch körperlich wenig belastende Tätigkeiten ausgeübt werden mit der Gelegenheit, während der Arbeit mehrfach abzusitzen (UV-act. ZM62, S. 4). Die Frage bezüglich der Arbeitsfähigkeit als Hausangestellte