3. 3.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Beschreibung der medizinischen Situation und der Zusammenhänge (insbesondere zur Arbeitsfähigkeit in der leidensangepassten Tätigkeit) leuchte im Gutachten des AEH vom 12. Dezember 2013 in keiner Weise ein und stehe im Widerspruch zu den anderen medizinischen Gutachten und Berichten, namentlich mit dem Gutachten von Dr. E___ vom 11. Juli 2012 und des Kantonsspitals Baden vom 4. Juni 2013 (OG-act. 1, S. 8).