23, S. 6). Weiter wurde ein Untersuchungsbericht des Kantonsspitals St. Gallen vom 4. Juli 2016 eingereicht, wonach eine Entfernung des Osteosynthesematerials des linken Tibiamarknagels anstehe, da ein proximal überstehendes Nagelende Ursache der Beschwerden der Versicherten sei (OGact. 24). Kritisiert wurde, dass sämtliche Gutachten sich nicht dazu geäussert hätten. C. C.1 Mit Urteil vom 20. Dezember 2016 wurde die Beschwerde durch das Obergericht abgewiesen (OG-act. 25). Am 12. Januar 2017 ersuchte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin fristgemäss um eine schriftliche Begründung des Urteils (OG-act. 26).