Weiter wurde festgehalten, im Gutachten des Kantonsspitals Baden komme es zu einer Vermischung der Realsituation am angestammten Arbeitsplatz mit der medizinischtheoretisch zumutbaren Arbeitsfähigkeit, da die attestierte 50%ige Arbeitsfähigkeit aufgrund von therapeutischen Massnahmen (Physiotherapie zweimal pro Woche) mit entsprechender Wegzeit und aufgrund des höheren zeitlichen Aufwands für den Arbeitsweg begründet werde. Die Ärzte des AEH hätten keinen Grund für eine solche Annahme gesehen, da sie die laufenden physiotherapeutischen Massnahmen als nicht zielführend erachtet hätten, die