B.7 Am 14. Juni 2016 erstattete PD Dr. H___, FMH Physikalische Medizin und Rehabilitation/Rheumatologie, vom AEH dem Obergericht das Ergänzungsgutachten. Zunächst wurde festgehalten, beim Bericht des AEH vom 12. Dezember 2013 handle es sich um eine medizinische Standortbestimmung auf der Basis des ICF-Modells, weshalb die Vorgeschichte zwar einbezogen, eine umfassende und abschliessende Auseinandersetzung mit den Vorakten jedoch nicht erfolgt sei. Zum Gutachten von Dr. E___ vom 11. Juli 2012 wurde festgehalten, dieser habe sich nicht zu einer allenfalls angepassten Tätigkeit geäussert.