Im Gutachten vom 12. Dezember 2013, verfasst durch Dr. F___, Fachärztin FMH Physikalische Medizin und Rehabilitation, und Frau G___, Physiotherapeutin, wird festgehalten, bei einer wechselbelastenden leichten, überwiegend sitzenden Tätigkeit, in der sitzen minimal zwei Drittel und stehen sowie gehen maximal ein Drittel der Arbeitszeit beinhalte, könne die Beschwerdeführerin ganztags, d.h. acht Stunden, arbeiten. Das Sitzen müsse wiederholt durch kurze stehende oder gehende Sequenzen unterbrochen werden können. Die momentan von der Beschwerdeführerin verrichtete „adaptierte Tätigkeit“ entspreche einer derartigen zumutbaren Tätigkeit (UV-act.