Die Abklärung umfasste ein strukturiertes Interview, eine klinische Untersuchung, eine angepasste Form der Evaluation der arbeitsbezogenen Leistungsfähigkeit (EFL) sowie die Beurteilung der bildgebenden Untersuchungen und Akten. Im Gutachten vom 12. Dezember 2013, verfasst durch Dr. F___, Fachärztin FMH Physikalische Medizin und Rehabilitation, und Frau G___, Physiotherapeutin, wird festgehalten, bei einer wechselbelastenden leichten, überwiegend sitzenden Tätigkeit, in der sitzen minimal zwei Drittel und stehen sowie gehen maximal ein Drittel der Arbeitszeit beinhalte, könne die Beschwerdeführerin ganztags, d.h. acht Stunden, arbeiten.