Im Gutachten des Kantonsspitals Baden vom 4. Juni 2013, Klinik für Orthopädie und Traumatologie, wird alsdann festgehalten, die Beschwerdeführerin sei in ihrer bisherigen Tätigkeit als Hausangestellte – die Arbeiten in der Küche und in der Cafeteria sowie das Organisieren und Umsetzen von Anlässen umfasst – zu 20% arbeitsfähig. In einer leidensangepassten Tätigkeit, bei der abwechselnd stehend und sitzend gearbeitet werde, könnte die Beschwerdeführerin wahrscheinlich zu 50% arbeiten, sofern berücksichtigt werde, dass sie auf Grund der eingeschränkten Gehstrecke länger für den Arbeitsweg und zweimal pro Woche Zeit für Physiotherapie benötige.