A.6 Am 1. März 2013 fand ein Case-Management Assessment (CM-Assessment) mit einem Vertreter der Vorinstanz, der Beschwerdeführerin und ihrem Rechtsvertreter statt. Zur Arbeitsfähigkeit wurde festgehalten, dass eine Steigerung nicht möglich sei, da die Beschwerdeführerin unter Gefühlslosigkeit im linken Unterschenkel leide. Zudem sei die Beweglichkeit des Beins allgemein eingeschränkt. Der Arbeitsbereich sei optimal angepasst und die zu erledigenden Tätigkeiten mit den Beschwerden abgestimmt, womit es sich bei der Arbeit als Hausangestellte um eine leidensangepasste Tätigkeit handle (UV-act. Z152, S. 1 und 4).