ZM41 und ZM42). Zwischen dem 29. - 9. Juli 2012 erfolgte wiederum am Kantonsspital St. Gallen eine Abzessausräumung und eine Lappentransplantation (UV-act. ZM63). Ab dem 20. Juni 2011 lag eine Arbeitsfähigkeit von 20% bzw. von dreieinhalb Stunden pro Tag jeweils an zwei bis drei Tagen pro Woche vor, nachdem die Versicherte seit dem Unfall vom 7. Juli 2010 zu 100% arbeitsunfähig gewesen war (UV-act. Z61; ZM43; ZM45).