5. 5.1 Das Klageverfahren ist nach Art. 73 Abs. 2 BVG bis auf Fälle mutwilliger oder leichtsinniger Prozessführung kostenlos (Ulrich Meyer/Laurence Uttinger, in: Kommentar BVG und FZG, herausgegeben von Jacques-André Schneider, Thomas Geiser und Thomas Gächter, Bern 2010, Art. 73 N 89). Ein solcher Fall liegt nicht vor. Mithin werden keine Kosten erhoben. 5.2