Anderseits verfolgt die Bestimmung aber auch die Funktion einer Haftungsverlängerung. So kann auch eine längere Zeit nach Beendigung des Vorsorgeschutzes eingetretene Invalidität versichertes Ereignis im Sinne der obligatorischen beruflichen Vorsorge sein, wenn der Eintritt der massgeblichen Arbeitsunfähigkeit in eine Zeit fällt, in welcher die invalide Person