B. Nach einem Vorbescheid vom 2. Oktober 2013 (Kl.-act. 16), wonach die Arbeitsfähigkeit seit 21. April 2012 erheblich eingeschränkt sei, sodass ab April 2013 Anspruch auf eine ganze Invalidenrente bestehe, verfügte die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden am 12. November und 3. Dezember 2013 (Kl.-act. 3 und 4) entsprechend, was u.a. der Stiftung Auffangeinrichtung, nicht aber der AXA mitgeteilt wurde.