vertreten durch: RA C___ Gegenstand Berufliche Vorsorge (Anspruch auf Invalidenrente) Rechtsbegehren a) der Klägerin: 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin eine Pensionskassenrente von monatlich Fr. 792.-- spätestens ab 1. April 2013 zuzüglich Zins zu 5% zu bezahlen. 2. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten. b) der Beklagten: Die Klage sei unter Kostenfolge abzuweisen.