nicht bestätigt.50 Der psychiatrische Gutachter schildert im objektiven Befund lediglich die Umstände, unter denen seine Untersuchung stattfand und die Schwierigkeiten des Beschwerdeführers, Vertrauen zu ihm zu fassen.51 Da es gerade zur Aufgabe des Gutachters gehört, beobachtetes Verhalten zu beschreiben und einer Erklärung zuzuführen, kann aus diesen Umständen keine negative Beeinflussung des psychiatrischen Teilgutachtens abgeleitet werden.