Wie erwähnt stellte auch Dr. med. E___ im psychiatrischen Teilgutachten vom 20. Dezember 2013 als Differentialdiagnose eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung.46 Eine eingehende Begründung der Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung erfolgte von keinem der Ärzte. Lediglich Dr. med. E___ setzte sich vertieft damit auseinander, formulierte diese Diagnose aber klar als Verdachtsdiagnose. Somit wurde die Diagnose einer anhaltenden somatoformen