Seite 12 diagnostizierte schwere Depression erachtete sie hingegen gestützt auf die Ausführungen von Dr. med. C___ vom 11. April 2014 und 26. Mai 2014 als nicht zutreffend. Weiter kam sie in der angefochtenen Verfügung zum Schluss, dass die von Dr. med. E___ diagnostizierte Persönlichkeitsstörung keinen massgeblichen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit habe, zumal eine Persönlichkeitsstörung nicht per se invalidisierend sei.39