_ vermöge an seiner damaligen Beurteilung nichts zu ändern. Aufgrund der zu weit auseinanderliegenden Untersuchungszeitpunkte könne aber ein wirklicher Vergleich nur anhand einer erneuten klinischen Untersuchung stattfinden.34 In der Folge entzog sich der Beschwerdeführer einer erneuten psychiatrischen Untersuchung durch Dr. med. C___. Aufgrund der ca. 20 – 30 minütigen Begegnung kam Dr. med. C___ jedoch zum Schluss, dass er wohl zu einer ähnlichen oder gleichen Beurteilung des Falles wie vor zwei Jahren käme. Die von Dr. med. E___ gestellte Diagnose einer schweren Depression sei nicht nachvollziehbar.35