___ beschriebenen Persönlichkeit plausibel, habe zu einem als krankheitswertig einzuordnenden Verhalten des Beschwerdeführers geführt. Relevanter Gesundheitsschaden/Diagnosen seien: auf dem Hintergrund einer Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61.0), wiederkehrende depressive Episoden (ICD-10 F33), Zwangsstörung (ICD-10 F42) sowie Belastungsinsuffizienz des dominanten rechten Armes nach Schulterverletzung und mehreren OP’s.