Im interdisziplinären Gutachten von Dr. med. B___ und Dr. med. C___ zuhanden der SWICA Gesundheitsorganisation vom 13. Juli 2012 führte Dr. med. B___ im orthopädischen Teilgutachten aus, der Beschwerdeführer sei aus somatischer Sicht ab sofort für körperlich leichte und gelegentlich mittelschwere Tätigkeiten, die bevorzugt aus wechselnder Ausgangslage ohne Kraftbeanspruchung des rechten Armes getätigt werden können, vollschichtig einsetzbar.18 Im psychiatrischen Teilgutachten stellte Dr. med. C___ folgende Diagnosen: 1. Vd. a. anhaltende somatoforme Schmerzverarbeitungsstörung (ICD-10 F45.4);