Unter dem Titel Arbeitsfähigkeit/Zumutbarkeit und Eingliederungsperspektive wurde festgehalten, dass eine erhebliche Symptomausweitung beobachtet worden sei, welche teilweise auf eine psychische Störung zurückzuführen sei. Das Ausmass der demonstrierten physischen Einschränkungen lasse sich mit den objektivierbaren pathologischen Befunden der klinischen Untersuchung und bildgebenden Abklärung sowie den Diagnosen nicht erklären. Die festgestellte psychische Störung begründe eine schwere arbeitsrelevante Leistungsminderung, zusätzlich zu den muskuloskelettal bedingten Einschränkungen.