B. Die SUVA sprach A___ mit Verfügung vom 22. März 2004 wegen des Unfalls im Dezember 2000 eine Integritätsentschädigung von 5% zu. Im März 2007 sowie im Dezember 2009 erlitt A___ weitere Unfälle. Mit Verfügung vom 17. Mai 2011 sprach die SUVA A___ insgesamt eine Integritätsentschädigung von 15% zu. Die von A___ dagegen erhobene Einsprache hiess die SUVA im Einspracheentscheid vom 15. Dezember 2011 teilweise gut und sprach ihm – nebst der Integrationsentschädigung von 15% – eine Invalidenrente von 17% zu. Die von A__