A. Der am XX.XX.1958 geborene A___ meldete sich am 1. Oktober 2002 erstmals wegen eines im Dezember 2000 erlittenen Unfalls (Verletzung an der rechten Schulter) bei der IV- Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden an und beanspruchte Leistungen. Die IV-Stelle verneinte mit je einer Verfügung vom 16. Juli 2003 einen Rentenanspruch (Invaliditätsgrad: 14%) und einen Anspruch auf berufliche Massnahmen. Diese Verfügungen sind in Rechtskraft erwachsen.