Seite 9 Röntgenaufnahmen befinden sich soweit ersichtlich nicht in den SUVA-Akten, werden aber von Dr. L___ erwähnt (SUVA-act. 211, S. 15). Dr. C___, dem diese Aufnahmen ebenfalls bekannt sein mussten, wurden sie doch in seiner Praxis erstellt, stellte den nach dem Unfall diagnostizierten Innenknöchelbruch nicht in Frage bzw. wies an keiner Stelle aktenkundig darauf hin, dass es sich beim Bruch um ein vorbestehendes Problem handeln könnte (vgl. SUVA-act.