c. Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 eine weitere kurze Stellungnahme von Dr. K___ ein, in welcher dieser ergänzend erklärt, „die Tatsache, dass es ein Bone bruise gegeben“ habe, beweise schon die Kraft, die auf diesen Fuss eingewirkt habe und „damit auch so ein Impingement eben provoziert.“ Arthroskopisch sei das Impingement eindeutig gewesen (act. 30). Damit bejaht Dr. K___ sinngemäss erneut einen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und den noch bestehenden Beschwerden des Beschwerdeführers.