D. Zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhalts holte die Vorinstanz bei Dr. F___ eine Zweitmeinung ein. Dr. F___ hielt im Bericht vom 20. Dezember 2012 dafür, dass das Überrolltrauma mit der damit verbundenen Gewebeschädigung der Weichteile per se die Schmerzproblematik erklären könne (SUVA-act. 95). Die von ihm empfohlene zusätzliche neurologische Abklärung fand am 5. März 2013 bei Dr. G___ statt. Dr. G___ fand keine eindeutigen Hinweise auf eine Läsion eines Fussnerves als Ursache der persistierenden Schmerzen; die neurographischen Messwerte lagen ausnahmslos im Normbereich.