Seite 12 Das Obergericht erkennt: 1. In Gutheissung der Beschwerde von A___ wird die angefochtene Verfügung vom 13. Oktober 2014 betreffend Leistungen der Invalidenversicherung aufgehoben. Die IV- Stelle wird im Sinne der Erwägungen angewiesen, das Verfahren zur Überprüfung des Leistungsanspruchs des Beschwerdeführers wieder aufzunehmen und nach dessen Abschluss erneut über den Leistungsanspruch des Beschwerdeführers zu verfügen.