Auch Dr. C___ geht grundsätzlich vom Vorhandensein solcher Einschränkungen aus, da er auf den im Gutachten 2008 festgestellten Gesundheitszustand verweist und die medizinische Situation als unverändert bezeichnet (IV-act. 20, S. 3). Um zu beurteilen, welche Einschränkungen heute konkret bestehen und ob diese tatsächlich deckungsgleich sind mit denjenigen, die im Gutachten 2008 erwähnt sind, ist zunächst der aktuelle Sachverhalt in medizinischer Hinsicht ausreichend abzuklären.