Seite 9 attestierte Arbeitsunfähigkeit zu relativieren. Der Verlust einer solchen besonderen Erwerbsgelegenheit ist in jedem Fall neuanmeldungsrechtlich relevant (MEYER/REICHMUTH, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum IVG, Zürich/Basel/Genf, 3. Auflage 2014, N 136 zu Art. 28a).