2.10 Bezüglich Realisierbarkeit der medizintheoretisch eingeschätzten Leistungsfähigkeit heisst es im Gutachten 2008 ausdrücklich, diese hänge „vom Erfolg einer assistierten Arbeitsplatzsuche und einem entsprechend verständnisvollen Arbeitgeber ab“ (IV-act. 1.2, S. 56). Die Aktenlage ist zu dürftig, um beurteilen zu können, ob die erste Arbeitsstelle bei der H___ AG in diesem Sinn als einmaliger Glückfall zu qualifizieren ist, der sich nicht ohne weiteres wiederholen lässt und bezüglich der Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers unabdingbar mit einem Entgegenkommen des Arbeitgebers verbunden war. Immerhin ist zu beachten, dass der Beschwerdeführer nach der Kündigung durch die H___ AG ein