2.7 Als die damals für den Beschwerdeführer zuständige Sozialversicherungsanstalt St. Gallen beim Medizinischen Gutachtenzentrum St. Gallen das Gutachten 2008 in Auftrag gab, ging es namentlich um die Klärung der Frage, ob auf Grund der zu stellenden Diagnosen Auswirkungen auf die bisherige Tätigkeit des Beschwerdeführers resultierten; weiter sollte